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Hanfparade: Sieg für die Versammlungsfreiheit?!

Das Berliner Verwaltungsgericht gibt den Veranstaltern der Hanfparade in der am 11.12.2012 gefällten Entscheidung Recht und erklärte das Verhalten der Versammlungsbehörde im Jahre 2011 für rechtswidrig. Die in weiten Teilen als „kommerzielle Veranstaltung“ verbotene Abschlusskundgebung von Deutschlands größter Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel war spätestens mit Eintreffen des Umzugs am Brandenburger Tor eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung.